Keine Einladung Schwerbehinderter bei fehlender Mindestnote
Bewirbt sich eine schwerbehinderte Person bei einem öffentlichen Arbeitgeber, muss er diese zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Eine Einladung kann entbehrlich sein, wenn der/die Bewerber/in eine geforderte Mindestnote des erforderlichen Ausbildungsabschlusses nicht erreicht hat.