Kurzarbeit abgelehnt: Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer eine Vereinbarung über Kurzarbeit allein deshalb ablehnt, weil der Arbeitgeber ihm nicht über das Kurzarbeitergeld hinaus einen vollen Lohnausgleich zahlt, ist eine daraufhin vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zulässig.