Mailversand reicht nicht als "Anscheinsbeweis" für den Zugang

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln reicht es als "Anscheinsbeweis" für den Zugang einer E-Mail beim Empfänger nicht aus, wenn der Absender nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält (LAG Köln, Urteil vom 11.1.2022 – 4 Sa 315/21). Wie das Gericht klarstellte, liegt die Darlegungs- und Beweislast in einem solchen Fall beim Absender der Nachricht.