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Mehr Mindestlohn – weniger Stunden im Minijob

Bei Minijobbern, die die 450-EUR-Grenze voll ausschöpfen, muss die Zahl der Arbeitsstunden zum 1. Januar 2022 sowie zum 1. Juli 2022 aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduziert werden.

Zum 1. Januar 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Er steigt von 9,60 EUR auf 9,82 EUR pro Stunde. Diese Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze kann auch Auswirkungen auf die Arbeitszeit von geringfügig entlohnten Minijobbern haben. Denn die Minijob-Grenze von 450 EUR wurde nicht angepasst.

Minijobber, die die 450-EUR-Grenze bislang voll ausgeschöpft haben, müssen daher zum 1. Januar 2022 ihre Arbeitszeit reduzieren. Anderenfalls führt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns dazu, dass die Beschäftigung nicht mehr im Rahmen eines Minijobs sozialversicherungsfrei ausgeübt werden kann. Dann tritt Sozialversicherungspflicht ein und die Beschäftigung ist umzumelden.

Beispiel:

Ein Minijobber hat im Jahr 2021 46 Stunden pro Monat gearbeitet und den gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 EUR bezahlt bekommen. Er verdiente im Monat damit 441,60 EUR. Wenn es auch im Jahr 2022 bei dieser Stundenzahl bleibt, wird die Grenze von 450 EUR überschritten. Er kommt dann auf Basis des neuen Mindestlohns auf einen Monatslohn von 451,70 EUR. Die Stundenzahl muss reduziert werden, damit die 450-EUR-Grenze weiterhin unterschritten wird.

Ausblick:

Zum 1. Juli 2022 ist eine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 EUR geplant. Dadurch kommt es zu einer erneuten Anpassung der Stundenzahl, wenn Minijobber die 450-EUR-Grenze aktuell voll ausschöpfen.

Zum 1. Januar 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Er steigt von 9,60 EUR auf 9,82 EUR pro Stunde. Diese Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze kann auch Auswirkungen auf die Arbeitszeit von geringfügig entlohnten Minijobbern haben. Denn die Minijob-Grenze von 450 EUR wurde nicht angepasst.

Minijobber, die die 450-EUR-Grenze bislang voll ausgeschöpft haben, müssen daher zum 1. Januar 2022 ihre Arbeitszeit reduzieren. Anderenfalls führt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns dazu, dass die Beschäftigung nicht mehr im Rahmen eines Minijobs sozialversicherungsfrei ausgeübt werden kann. Dann tritt Sozialversicherungspflicht ein und die Beschäftigung ist umzumelden.

Beispiel:

Ein Minijobber hat im Jahr 2021 46 Stunden pro Monat gearbeitet und den gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 EUR bezahlt bekommen. Er verdiente im Monat damit 441,60 EUR. Wenn es auch im Jahr 2022 bei dieser Stundenzahl bleibt, wird die Grenze von 450 EUR überschritten. Er kommt dann auf Basis des neuen Mindestlohns auf einen Monatslohn von 451,70 EUR. Die Stundenzahl muss reduziert werden, damit die 450-EUR-Grenze weiterhin unterschritten wird.

Ausblick:

Zum 1. Juli 2022 ist eine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 EUR geplant. Dadurch kommt es zu einer erneuten Anpassung der Stundenzahl, wenn Minijobber die 450-EUR-Grenze aktuell voll ausschöpfen.