Nachweisgesetz wird zum 1. August 2022 geändert
Zu den Arbeitsvertragsbedingungen, die Arbeitgeber schon bisher schriftlich festhalten müssen, kommen ab 1. August weitere Pflichtangaben hinzu. Zudem bleibt es erforderlich, die wesentlichen Bedingungen der Beschäftigung auf Papier zu dokumentieren. Ein nur elektronisches Abfassen reicht nach wie vor nicht aus.