Niedrigerer Zinssatz für Steuernachzahlungen

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 von 6 auf 1,8 Prozent im Jahr. Das regelt das "Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“, das am 22.7.2022 in Kraft getreten ist.