Rechengrößenplanung für die Sozialversicherung 2023 veröffentlicht

Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2022 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2021 fortgeschrieben. Dafür ist je nach Rechengröße die Lohnzuwachsrate für die alten Länder oder für Deutschland insgesamt heranzuziehen.