Sozialversicherungsausweis entfällt zum 1. Januar 2023
Die Deutsche Rentenversicherung vergibt an jeden Bürger in Deutschland mit der Aufnahme der ersten Beschäftigung eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer ist das ganze Leben gültig und wird den Beschäftigten von der Deutschen Rentenversicherung schriftlich mitgeteilt. Bis 2011 erfolgte dies über den Sozialversicherungsausweis, seit 2012 per Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung. Nun wird ein elektronisches Abrufverfahren für die Versicherungsnummer in den Meldeverfahren verpflichtend.