Steuerfreie Übernahme von Mobilfunkkosten
Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten der privaten Nutzung eines betrieblichen Handys sind diese Zuwendungen auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Handy zuvor zu einem symbolischen Kaufpreis vom Arbeitnehmer erworben hat.