⚠️Der Dortmunder-BIG-Standort zieht um. 
In der Zwischenzeit erreichen Sie uns telefonisch oder per Mail. Ab dem 15.12. sind wir im BIG-Shop an der Hörder-Bach-Allee 1-3, 44263 Dortmund für Sie da.🤗

Steuerfreie Zuschläge auch für Fahrzeiten

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit können im Rahmen des § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei bleiben. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist nach einem Urteil des BFH jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat – auch Fahrzeiten.