Übergang wegen der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze

Beschäftigte, die bislang durchschnittlich zwischen 450,01 Euro (alte Geringfügigkeitsgrenze) und 520,00 Euro (neue Geringfügigkeitsgrenze) im Monat verdient haben, waren bislang sozialversicherungspflichtig und würden mit der Änderung zum 1. Oktober 2022 ihren Versicherungsschutz verlieren. Nun gibt es bis Ende 2023 eine Übergangsregelung mit melde- und beitragsrechtlichen Besonderheiten.