Übergangsbereich wird zum 1. Januar 2023 erneut ausgedehnt

Die gerade erst zum 1. Oktober 2022 angehobene Obergrenze des Übergangsbereichs soll ab 1. Januar 2023 nochmals von aktuell 1.600 Euro auf 2.000 Euro erhöht werden.

Am 5. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ beschlossen.

Neben der einmaligen Zahlung einer Energiepauschale in Höhe von 300 Euro an Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes wird der Übergangsbereich für sog. Midijobs ausgedehnt. Zum 1. Januar 2023 soll die Obergrenze erneut, nun auf 2.000 Euro angehoben werden. Auf diese Weise werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt bei den Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Zugleich sollen Anreize gesetzt werden, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Bereits zum 1. Oktober 2022 war die Obergrenze des Übergangsbereichs von bislang 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben und die Berechnungssystematik für die Beitragserhebung im Übergangsbereich angepasst worden.