Was gehört zu den steuerfreien SFN-Zuschlägen?

Gemäß § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bleiben Zuschläge, die für die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, in gewissem Rahmen steuerfrei. Aber welche Lohnbestandteile gehören zum Grundlohn und können in der Folge zu erhöhten steuerfreien Zuschlägen?