Besonderheiten bei der Beurteilung von SFN-Zuschlägen

Der außerordentliche Arbeitseinsatz von Mitarbeitern an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nachtarbeit wird von Arbeitgebern häufig mit Zuschlägen zum regulären Entgelt honoriert. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich gibt es für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) Besonderheiten. Wir haben Ihnen diese Besonderheiten einmal übersichtlich zusammengestellt.