Beurteilung höherverdienender Arbeitnehmer zum Jahreswechsel

Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro auf 66.600 Euro. Daher ist zum Jahreswechsel zu beurteilen, ob bei höherverdienenden Arbeitnehmern aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung bestehen bleibt bzw. eintritt.