Das Abrufverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) soll nach einigen Verzögerungen zum 1. Januar 2023 starten. Bis dahin werden die eingehenden Papiermeldungen bei den Krankenkassen digitalisiert, sodass ein elektronischer Abruf durch die Arbeitgeber trotzdem möglich ist.
Arbeitgeber, die sv.net nutzen, können den elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über sv.net bereits seit Jahresbeginn durchführen. Arbeitgebern, die sv.net nutzen, wird empfohlen, frühzeitig auf das elektronisch Abrufverfahren umzusteigen, um zum Jahreswechsel Probleme beim Übergang zum verpflichtenden Verfahren zu vermeiden.
Bitte beachten Sie
Die BIG kann Arbeitgeber leider nicht zur Bedienung von sv-net und/oder anderer Abrechnungssoftware beraten. Weitere Informationen zu eAU für Arbeitgeber finden Sie bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.