eAU-Abruf mit sv.net seit Jahresbeginn möglich
sv.net ist seit Jahresbeginn in die Pilotierung des Abrufverfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) integriert worden. Arbeitgeber sollten frühzeitig auf das elektronische Abrufverfahren umsteigen, um Probleme zum Jahreswechsel zu vermeiden.