Nachzahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge bis Ende März
Nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtige können durch die freiwillige Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen ihre Rentenansprüche steigern. Die Höhe und Dauer der Zahlung sind frei wählbar. Bis zum 31. März 2023 können rückwirkend freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Kalenderjahr 2022 nachgezahlt werden.