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Nachzahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge bis Ende März

Nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtige können durch die freiwillige Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen ihre Rentenansprüche steigern. Die Höhe und Dauer der Zahlung sind frei wählbar. Bis zum 31. März 2023 können rückwirkend freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Kalenderjahr 2022 nachgezahlt werden.

Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Bei der nachträglichen Zahlung kann die Beitragshöhe grundsätzlich zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag frei gewählt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Ein gezahlter Beitrag kann aber nachträglich nicht mehr geändert werden. Der Mindestbeitrag für das Jahr 2022 liegt bei 96,72 Euro monatlich und der Höchstbeitrag bei 1.311,30 Euro monatlich.

Hintergrund

Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine Altersvollrente bezieht und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt z.B. für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen und damit den Rentenanspruch steigern.

Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Zudem können durch die Zahlung freiwilliger Beiträge auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden.

Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.