Tarifliche Abweichung vom Equal-Pay: Ausgleich für Leiharbeiter

Leiharbeitnehmer, die aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung im Vergleich zu den festangestellten Kollegen im entleihenden Unternehmen schlechter bezahlt werden, müssen dafür „Ausgleichsvorteile“ bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.