Weisungsrecht ermöglicht Versetzung ins Ausland

Arbeitgeber dürfen aufgrund ihres Weisungsrechts Mitarbeiter an einen Standort des Unternehmens im Ausland versetzen, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.