Frist für Löschung bei fehlerhaften Meldungen verlängert

Seit dem 1. Januar 2024 werden technisch fehlerhafte Meldungen von den Annahmestellen der Einzugsstellen erst 42 Tage nach der Bereitstellung an die Arbeitgeber zum Abruf gelöscht. Die bisherige Frist betrug 30 Tage.