Mit dem zentralen Register will man die Entscheidung zur Organspende transparenter und klarer an einer Stelle festhalten. So können Medizinerinnen und -mediziner, die Spenderorgane benötigen, sie im Bedarfsfall schnell abrufen. Die Nutzung des Registers ist kostenlos und freiwillig.
Digitale Dokumentation der Organspende-Bereitschaft
Im Organspende-Register können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende dokumentieren. Das heißt, Sie können sich:
- als Organspender und Spenderin registrieren,
- eine Organspende ablehnen oder
- Ihre Entscheidung den Angehörigen übertragen.
Entscheidung jederzeit anpassbar
Sie können jederzeit Ihre Angaben im Organspende-Register anpassen. Dokumentieren Sie dort nichts, werden Ihre Familie und Angehörigen im Falle eines Falles um ihre Einwilligung gebeten.
Organspendeausweis und Patientenverfügung weiterhin gültig
Der bisherige Organspende-Ausweis oder eine Patientenverfügung sind vor allem in der Startphase des Organspende-Registers weiterhin wichtige Dokumente, die die persönliche Entscheidung zur Organspende dokumentieren. Auch künftig können diese Dokumente weiterhin genutzt werden. Gibt es mehrere Dokumente, gilt das mit dem jüngsten Datum. Es ist in jedem Fall hilfreich, dass Sie Ihre Entscheidung und den Ort, wo Sie sie hinterlegt haben, mit Ihren nächsten Angehörigen besprechen.
Wie funktioniert das neue Organspende-Register?
Die Krankenhäuser, die auf das Register Zugriff benötigen, die sogenannten Entnahmekrankenhäuser, können nach eigener Registrierung in der Datenbank nach der Spendebereitschaft möglicher Spender suchen und diese klären. Der Zugriff auf das Register ist streng geschützt: Nur wenige berechtigte Personen in den jeweiligen Krankenhäusern, die sich ebenfalls registrieren und authentifizieren müssen, können dort Informationen abrufen. Und zwar nur dann, wenn der Tod eines Patienten unmittelbar bevorsteht oder schon eingetreten ist.
Wie registriere ich mich in dem neuen Organspende-Register?
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte (jeweils mit zugehöriger PIN)
- ein NFC-fähiges Smartphone mit Ausweis-App oder die Ausweis-App auf dem PC und ein kompatibles Kartenlesegerät
- Ihre Krankenversicherungsnummer
- E-Mail-Adresse
Was ist die eID-Funktion?
eID steht für „elektronische Identität" und ist eine digitale Identifizierungsmethode, die in bestimmten Ausweisdokumenten wie dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder der eID-Karte integriert ist. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, sich online sicher und eindeutig zu identifizieren, ähnlich wie bei einer Unterschrift oder einem physischen Ausweisdokument. Durch das Verfahren sind Ihre Daten online bestmöglich geschützt.
Wenn Sie die ePA-App (elektronische Patientenakte) nutzen, können Sie direkt aus der App heraus sicher und bequem auf das Organspende-Register zugreifen und – identifiziert über Ihre GesundheitsID – Ihre Erklärung abgeben und verwalten.
Alle Infos zum Organspende-Register und zur Registrierung finden Sie hier: