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Klassischer Organspende-Ausweis

Neues Organspende-Register startet im März 2024

Ab 18. März 2024 geht das neue Organspende-Register vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stufenweise online. In dieser zentralen Datenbank können Sie dann Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende digital dokumentieren.

Mit dem zentralen Register will man die Entscheidung zur Organspende transparenter und klarer an einer Stelle festhalten. So können Medizinerinnen und -mediziner, die Spenderorgane benötigen, sie im Bedarfsfall schnell abrufen. Die Nutzung des Registers ist kostenlos und freiwillig.

Digitale Dokumentation der Organspende-Bereitschaft

Im Organspende-Register können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende dokumentieren. Das heißt, Sie können sich:

  • als Organspender und Spenderin registrieren,
  • eine Organspende ablehnen oder
  • Ihre Entscheidung den Angehörigen übertragen.

Entscheidung jederzeit anpassbar

Sie können jederzeit Ihre Angaben im Organspende-Register anpassen. Dokumentieren Sie dort nichts, werden Ihre Familie und Angehörigen im Falle eines Falles um ihre Einwilligung gebeten.

Organspendeausweis und Patientenverfügung weiterhin gültig

Der bisherige Organspende-Ausweis oder eine Patientenverfügung sind vor allem in der Startphase des Organspende-Registers weiterhin wichtige Dokumente, die die persönliche Entscheidung zur Organspende dokumentieren. Auch künftig können diese Dokumente weiterhin genutzt werden. Gibt es mehrere Dokumente, gilt das mit dem jüngsten Datum. Es ist in jedem Fall hilfreich, dass Sie Ihre Entscheidung und den Ort, wo Sie sie hinterlegt haben, mit Ihren nächsten Angehörigen besprechen.

Wie funktioniert das neue Organspende-Register?

Die Krankenhäuser, die auf das Register Zugriff benötigen, die sogenannten Entnahmekrankenhäuser, können nach eigener Registrierung in der Datenbank nach der Spendebereitschaft möglicher Spender suchen und diese klären. Der Zugriff auf das Register ist streng geschützt: Nur wenige berechtigte Personen in den jeweiligen Krankenhäusern, die sich ebenfalls registrieren und authentifizieren müssen, können dort Informationen abrufen. Und zwar nur dann, wenn der Tod eines Patienten unmittelbar bevorsteht oder schon eingetreten ist.

Die Krankenhäuser sollen ab Juli 2024 auf das Register zugreifen können.

Wie registriere ich mich in dem neuen Organspende-Register?

Die Registrierung und Authentifizierung im Organspende-Register sind ab 16 Jahren möglich. Sie benötigen dafür die elektronische Identität ihres Personalausweises. Das ist die eID-Funktion. So ist sichergestellt, dass Sie sich sicher und eindeutig online ausweisen. Sie können sich über den Computer oder das Smartphone registrieren und benötigen dafür:
  1. Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte (jeweils mit zugehöriger PIN)
  2. ein NFC-fähiges Smartphone mit Ausweis-App oder die Ausweis-App auf dem PC und ein kompatibles Kartenlesegerät
  3. Ihre Krankenversicherungsnummer
  4. E-Mail-Adresse

Was ist die eID-Funktion?

eID steht für „elektronische Identität" und ist eine digitale Identifizierungsmethode, die in bestimmten Ausweisdokumenten wie dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder der eID-Karte integriert ist. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, sich online sicher und eindeutig zu identifizieren, ähnlich wie bei einer Unterschrift oder einem physischen Ausweisdokument. Durch das Verfahren sind Ihre Daten online bestmöglich geschützt.

Ab Herbst 2024 soll auch die Authentifizierung über die ePA (elektronische Patientenakte) und die GesundheitsID möglich sein.

Alle Infos zum Organspende-Register und zur Registrierung finden Sie hier:

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