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Berufserkrankung: Arzt tastet Patientin am Rücken ab

Berufserkrankung

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen leiden an einer Berufskrankheit. Doch nicht bei jeder Krankheit während des Arbeitslebens handelt es sich gleichzeitig auch um eine anerkannte Berufserkrankung. Woran man sie erkennt und wie man sie anerkennen lässt, erfahren Sie hier.

Was genau ist eine Berufserkrankung?

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind.

Welche Ursachen gibt es dafür?

Ursache dafür können bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub sein. Nicht jede Erkrankung kann aber als Berufskrankheit anerkannt werden. Als solche kommen nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden.

Wie kann eine Berufserkrankung als solche anerkannt werden?

Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, entscheiden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Das sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Berufskrankheit

Was eine Berufskrankheit ausmacht, welche Voraussetzungen für die Anerkennung nötig sind und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie in dem Video der DGUV.

Berufskrankheit: Was ist das?

Was passiert, wenn ich eine anerkannte Berufskrankheit habe?

Falls es sich um eine Berufserkrankung handelt, haben Sie Anspruch an einer Entschädigungs- oder Rehabilitationsleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Besteht die konkrete Gefahr, dass für die Versicherten eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln dieser Gefahr entgegenzuwirken.

Was passiert, wenn eine Krankheit nicht als Berufserkrankung anerkannt wird?

Wird eine Krankheit nicht als Berufskrankheit anerkannt, werden die notwendigen medizinischen Leistungen von der Krankenversicherung erbracht. Der Unfallversicherungsträger informiert die Krankenkasse über die Ablehnung. In bestimmten Fällen kann eine Rente wegen Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht kommen.