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Patientenverfügung: Ärztin berät Patientin

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie im Voraus schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie selbst in dem Moment entscheidungsunfähig sind.

Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Sobald Sie volljährig sind, können Sie festhalten, ob Sie in bestimmte Heilbehandlungen oder Eingriffe, die zu einem nicht bestimmbaren und absehbaren Zeitpunkt eintreffen könnten, einwilligen oder sie untersagen. Zudem können Sie persönliche Wertvorstellungen und Bitten für einen bevollmächtigten Vertreter oder den behandelnden Arzt mit aufnehmen. Niemand ist allerdings verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Sinnvoll oder nicht?

Ob eine Verfügung für Sie sinnvoll ist, können nur Sie selbst entscheiden. Ihre persönliche Wertvorstellungen, Meinungen und Ängste über Leben, Sterben, Krankheit und Leiden sind eine gute Ausgangsbasis, um sich dem Thema zu nähern. Die Auseinandersetzung mit existenziellen Fragen ist nicht ganz leicht, bei dem Thema Patientenverfügung allerdings wichtig: Denn Sie entscheiden sich in der Patientenverfügung für oder gegen bestimmte Behandlungen, wobei Konsequenzen und Tragweite zum Zeitpunkt der Festlegung nicht vorhersehbar sind. Sie sollten sich bewusst machen, dass ein Behandlungsverzicht Ihr Weiterleben gefährdet, und umgekehrt die Behandlungsdurchführung zu Abhängigkeiten oder Fremdbestimmung führen kann.

Klar und eindeutig formuliert

Entscheiden Sie sich dazu eine Patientenverfügung aufzusetzen, sollte diese schriftlich fixiert und von Ihnen unterzeichnet oder von einem Notar beglaubigt sein. Wichtig ist, dass Ihre Wünsche eindeutig formuliert, auf konkrete Behandlungssituationen bezogen und nachvollziehbar sind. Sie können die Verfügung jederzeit widerrufen und ändern. Es ist sogar sinnvoll, sich seine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen noch einmal zur Hand zur nehmen, um zu prüfen, ob die dort festgelegten Entscheidungen auch weiterhin gelten sollen.

Informieren Sie Vertraute

Informieren Sie die Menschen Ihres Vertrauens darüber, dass Sie eine Patientenverfügung angelegt haben und wo Sie zu finden ist. Ihre Entscheidungen in der Verfügung gelten als verbindliche Maßgaben, die vom Behandlungsteam beachtet werden müssen. Haben Sie einen Vertreter bestimmt hat dieser auch die Pflicht auf die Einhaltung zu achten. Haben Sie keine Patientenverfügung oder sind die Aussagen darin nicht eindeutig, müssen für Sie Vertreter - nach Ihrem mutmaßlichen Wunsch - entscheiden, ob der ärztlichen Behandlung zugestimmt werden soll oder nicht.

Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumente

  • "Meine Patientenverfügung" ist ein kostengünstiger Online Service, der Sie schrittweise bei der Erstellung Ihrer Dokumente unterstützt. Erfahren Sie mehr zum Angebot und wie Sie es nutzen können: Mehr lesen
  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt viele fundierte Informationen und Textbausteine bereit. Zum Bundesministerium
  • Malteser Hilfsdienst bietet auf seiner Webseite hilfreiche Infos und die Möglichkeit zu einer kostenlosen Beratung Zum Malteser Hilfsdienst
  • Viele Kommunen bieten kostenlose Beratung und Hilfestellung an. Bitte informieren Sie sich dafür direkt vor Ort.