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Lachgas wirkt auf den ersten Blick locker und leicht: Jugendliche inhalieren es aus Ballons, der kurze Rausch fühlt sich entspannt und euphorisch an. Doch die Zahl der Vergiftungen mit der legalen Substanz steigt. Laut Analysen der Giftnotrufzentralen in Deutschland haben sich die Anfragen zu Lachgas-Vergiftungen von 2023 auf 2024 nahezu verdoppelt. Fachleute warnen daher vor dem Konsum.
Was ist Lachgas genau?
Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N₂O), ist ein farbloses Gas mit leicht süßlichem Geruch. Es entsteht natürlich durch mikrobielle Prozesse in Böden und Gewässern und wird technisch unter anderem als Treibmittel in Spraydosen und Sahnekartuschen verwendet. In der Medizin wurde es seit dem 18. Jahrhundert als Anästhetikum eingesetzt, heute ist es in vielen Bereichen durch andere Verfahren ersetzt. Wenn Lachgas medizinisch genutzt wird, geschieht dies unter Überwachung, mit zusätzlicher Sauerstoffgabe und exakt angepasster Dosierung.
Wie wird Lachgas konsumiert – und wie fühlt es sich an?
Als Partydroge wird Lachgas (Distickstoffmonoxid, Formel N₂O) aus einer Patrone in einen Luftballon gefüllt und anschließend aus dem Ballon eingeatmet. Die Wirkung setzt in Sekunden ein: ein kurzes Wohlgefühl mit Entspannung und Euphorie, oft intensivere Wahrnehmung von Farben und Geräuschen. Der Rausch hält meist 30 Sekunden bis wenige Minuten an. Eine Ballonfüllung wird häufig für mehrere kurze Züge genutzt.
In der Medizin erfolgt die Gabe von Lachgas als schmerzlinderndes Narkosegas kontrolliert: Zunächst verabreicht der Anästhesist oder die Anästhesistin reinen Sauerstoff über eine Maske, dann wird vorsichtig die Lachgas-Zufuhr gesteigert – die Dosis lässt sich individuell steuern. Inzwischen gibt es viele Alternativen, die Nutzung als Anästhetikum ist heute nicht mehr sehr verbreitet.
Was passiert im Körper – und warum ist Lachgas riskant?
Distickstoffmonoxid wirkt direkt auf das zentrale Nervensystem. Lachgas ist keine harmlose „Spaßdroge“ – bei Freizeitkonsum fehlt die medizinische Kontrolle, Dosierung und Sauerstoffzufuhr sind ungesichert. Besonders problematisch: Lachgas kann bei sehr langem oder wiederholtem Gebrauch den Vitamin-B12-Stoffwechsel hemmen.
Bei häufigem oder hoch dosiertem Konsum drohen neurologische Schäden (z. B. Schädigung des Rückenmarks, Entmarkung von Nervenfasern) sowie Blutbildveränderungen. Frühe Warnzeichen sind Kribbeln oder Taubheitsgefühle in Armen und Beinen, Muskelschwäche, Gleichgewichtsstörungen. Unbehandelt können Lähmungen auftreten, teils bleiben Betroffene länger auf Hilfe angewiesen.
Zusätzliche Risiken:
- Erfrierungen an Lippen und Mund, wenn du direkt aus der Patrone inhalierst: Beim Entweichen entsteht starke Verdunstungskälte, Haut kann an der Öffnung festfrieren.
- Akute Sauerstoffunterversorgung (Hypoxie), insbesondere bei wiederholten Zügen ohne Luftzwischenatmung.
- Unfallgefahr durch Benommenheit und verzögerte Reaktionen.
Macht Lachgas süchtig?
Körperliche Entzugserscheinungen wie bei Opioiden treten bei Lachgas normalerweise nicht auf. Dennoch ist eine psychische Abhängigkeit möglich: Der schnelle, „sauber“ wirkende Kurzrausch senkt die Hemmschwelle und kann zu häufigem Nachkonsum führen – besonders, wenn Lachgas mit Alkohol oder anderen Substanzen kombiniert wird. Fachstellen berichten über wiederholten Konsum in bestimmten Regionen und Sorgen wegen leichter Verfügbarkeit und niedrigen Preisen.
Lachgas: Warnzeichen und was du tun solltest
- Setze Lachgas nicht ein. Wenn du es konsumiert hast und Taubheitsgefühle, Kribbeln, Gangunsicherheit, Schwäche oder anhaltende Kopfschmerzen bemerkst, suche ärztliche Hilfe.
- Kein Inhalieren direkt aus der Patrone. Verwende keinesfalls improvisierte Schläuche – es besteht Verletzungs-, Erfrierungs- und Erstickungsgefahr.
- Kombiniere Lachgas nicht mit Alkohol oder anderen Drogen – das erhöht das Risiko für Unfälle und gesundheitliche Schäden.
- Bei wiederholtem Konsum und neurologischen Symptomen: Sprich mit einer Ärztin oder einem Arzt über neurologische Abklärung und B12-Status. Frühzeitige Diagnose verbessert die Chancen, Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.
Lachgas-Verbot soll kommen
Bislang waren in Deutschland der Besitz und Verkauf von Lachgas für den privaten Gebrauch legal, eine Altersbeschränkung gab es nicht. Doch das wird sich ändern. Anfang Juli 2025 kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an, Lachgas für Kinder und Jugendliche verbieten zu wollen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht: Erwerb und Besitz sollen Minderjährigen untersagt werden, zudem sollen Online-Verkauf und Automatenkäufe generell verboten werden. Eine bundesweite Regelung gibt es bisher nicht. Einzelne Bundesländer wie Hamburg haben jedoch bereits das Verbot für den Verkauf an Minderjährige landesweit umgesetzt.
