Frau mit Bandage um das Knie herum.

Hilfsmittel – Leichter gesund werden

Gesund werden und bleiben, den Alltag einfacher und leichter meistern: Hilfsmittel unterstützen Sie dabei. Sie finden hier wichtige Informationen über Hilfsmittel allgemein, z. B. wo und wie Sie diese erhalten.

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Wo und wie bekommen Sie Hilfsmittel? In unserer praktischen Hilfsmittelsuche finden Sie für alle Bereiche den passenden Anbieter!

Mann mit Krücken und Schiene am Bein

Hilfsmittel unterstützen Sie bei der Genesung und erleichtern den Alltag

Hilfsmittel sichern den Erfolg Ihrer Behandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine Behinderung aus. Hilfsmittel sind zum Beispiel Hör- oder Sehhilfen, Rollstühle, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Gehhilfen, Blutzuckermessgeräte oder auch Prothesen, die im Einzelfall medizinisch erforderlich sind, und viele mehr. Die BIG übernimmt die Kosten zahlreicher Hilfsmittel ganz oder teilweise.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Kosten, Beschaffung und Verwendung von Hilfsmitteln allgemein haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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Gerne hilft unser Hilfsmittel-Team weiter: 0231 5557 3320

Hilfsmittel - umfassend und einfach erklärt

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Hilfsmittel - umfassend und einfach erklärt

Wer schon mal ein Bein oder Arm gebrochen hatte, wird das bekannteste Hilfsmittel kennen - eine Krücke. Aber was sind eigentlich Hilfsmittel, welche bezahlt die BIG und was muss man bei der Anschaffung beachten? Unser Kollege Thomas erklärt euch umfassend das Thema Hilfsmittel.

Fragen zu Hilfsmitteln allgemein

Hilfsmittel sichern den Erfolg einer Behandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine Behinderung aus (§ 33 SGB V). Hilfsmittel sind zum Beispiel Hör- oder Sehhilfen, Rollstühle, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Gehhilfen, Blutzuckermessgeräte oder auch Prothesen, die im Einzelfall medizinisch erforderlich sind, und viele mehr. Die BIG übernimmt die Kosten zahlreicher Hilfsmittel ganz oder teilweise. Eine Übersicht zu allen Hilfsmitteln finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.

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Heizdecken, herkömmliche Haushaltsgeräte, rückengerechte Matratzen, verlängerte Schuhanzieher oder Standardtelefone gehören zum Beispiel nicht zu den Hilfsmitteln, die die BIG zahlt. Denn diese Dinge sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die jeder Mensch unabhängig von Krankheit oder Behinderung kauft. Auch wenn diese behindertengerecht angepasst werden, bleiben sie allgemeine Gebrauchsgegenstände. Diese Produkte werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.

Es gibt Hilfsmittel mit einem sogenannten „Gebrauchsgegenstandsanteil“. Darunter versteht man zum Beispiel orthopädische Schuhe, behindertengerechte Autokindersitze, Blitz- oder Vibrationswecker, spezielle Kinderwagen oder Buggys für gehandicapte Kinder. Diese Produkte brauchen alle Menschen, sie gleichen aber durch spezielle Anpassungen gleichzeitig das jeweilige Handicap aus oder sichern die Krankenbehandlung. Für diese Hilfsmittel zahlen Sie einen Eigenanteil (den sogenannten „Gebrauchsgegenstandsanteil“). Der Eigenanteil richtet sich nach dem Preis, den man für den Gegenstand ohne die besonderen Anpassungen zahlen würde. Also zum Beispiel für Schuhe, die nicht speziell orthopädisch angepasst werden. Der Eigenanteil ist für alle Krankenkassen gleich. Hier finden Sie eine Übersicht: https://www.big-direkt.de/sites/big-direkt-de/files/2023-03/Gebrauchsge…

Pflegehilfsmittel kommen zum Einsatz, wenn jemand zu Hause gepflegt werden muss. Pflegehilfsmittel sollen die Pflege zu Hause erleichtern, sie können Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Dazu gehören z. B. Pflegebetten, Betteinlagen und Einmalhandschuhe. Die Kosten für Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse der BIG, wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wurde.

Wichtig ist, dass diese nicht sofort genehmigt werden können, sondern alle Anträge auf Pflegehilfsmittel immer durch den MDK überprüft werden müssen. Ein Anspruch besteht also nicht automatisch.

Beispielhaft führen wir einige der Produkte auf, die nicht zu den Hilfsmitteln, sondern zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zählen und keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Automatische Tablettenspender

Einbau eines Aufzuges in ein Haus

Fahrräder und Zubehör z.B. Fahrradsattel für ein nicht behindertengerechtes Fahrrad, Luftpumpe

Flip-Flops und Schnürsenkel

Fernseher, Computer, Tablets, Mobiltelefone oder Zubehör

Garagenmiete

GPS-Tracker

Heizdecken

Kühlschrank

Luftreinigungsgerät

Lampen und Leuchten

Matratzen und Kissen

Möbel (Schreibtische oder Stühle)

PKW und PKW-Umbau

Rheumaringe

Saugroboter

Schwimmschutz

Sitz- oder Gymnastikbälle

Sportgeräte (Laufbänder, Kardiometer, Rudergeräte)

Steckdosen, Schutzschalter

Steriles oder destilliertes Wasser, Gas zum Kochen, Wasser zum Reinigen

Telefon- und Internetanschluss

Uhren

Waschmaschine

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für einige Hilfsmittel einen gewissen Höchstbetrag. Diese Grenze wird „Festbetrag“ genannt. Die Krankenkassen dürfen für diese Hilfsmittel dann nicht mehr als den Festbetrag bezahlen.

Die Krankenkassen schließen mit Hilfsmittelanbietern Verträge. Auch hier dürfen die Preise nicht über den Festbeträgen liegen.

Sie können als Versicherter natürlich auch Hilfsmittel wählen, die mehr kosten als der Festbetrag. Dann zahlen Sie die Kosten selbst, die über dem Festbetrag liegen. Diese Kosten werden auch „wirtschaftliche Aufzahlung“ genannt.

Die BIG zahlt für Einlagen (PG 08), Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (PG 17) und Sehhilfen (PG 25) die jeweils geltenden Festbeträge.

Für Hörhilfen (PG 13), Inkontinenzhilfen (PG 15) sowie Stomaartikel (PG 29) gelten die vereinbarten Vertragspreise.

Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen sind z. B. Handgelenksmanschetten, Applikationshilfen für Wärme und Kälte, Mundsperrer, Knie- und Knöchelkompressionsstücke.

Hilfsmittel mit geringem Abgabepreis sind z. B. Alkoholtupfer, Armtragetücher und -gurte, Augenklappen, Augentropfpipetten, Brillenetuis, Fingerschienen und Badestrümpfe.

Diese Produkte dürfen nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

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Sie bekommen auf Kosten der BIG das verschriebene Hilfsmittel. Der Preis des Hilfsmittels beinhaltet auch die Kosten für die Beratung und Einweisung sowie die Schulung in den Gebrauch und in die Pflege des Hilfsmittels. Dafür werden also keine Kosten zusätzlich übernommen.

Wenn Ihr Hilfsmittel geändert, angepasst, repariert oder gewartet werden muss, zahlt das ebenfalls die BIG für Sie.

In manchen Verträgen, die die BIG mit Hilfsmittelanbietern geschlossen hat, haben wir weitere Dienst- und Serviceleistungen vereinbart (wie z. B. Bemusterung mit einer Auswahl von Produkten, Notdienste, Lieferfristen, Ersatzversorgungen).

Ihr Arzt verschreibt Ihnen das Hilfsmittel.

  • Sie brauchen für jedes Hilfsmittel ein Rezept vom Arzt. Diese vertragsärztliche Verordnung muss wie in der jeweils geltenden Hilfsmittelrichtlinie beschrieben, vollständig und möglichst präzise ausgefüllt sein. Auf dem Rezept werden u. a. die Art des Hilfsmittels, die erforderliche Menge, Ihre Diagnose sowie sonstige wichtige Hinweise angegeben.
  • Das konkrete Hilfsmittel wählen Sie später gemeinsam mit dem Hilfsmittelanbieter nach Ihrem medizinischen Bedarf aus.
  • Nur ausnahmsweise kann Ihr Arzt Ihnen ein bestimmtes Hilfsmittel namentlich verordnen. Er muss dann begründen, warum Sie gerade dieses namentlich benannte Produkt brauchen.
  • Ihr Rezept ist 28 Tage gültig.

Sie senden das Rezept an die BIG. Das geht ganz bequem über unser Online-Formular in meineBIG und geben bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet:

  • Alternativ per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Den Rest übernehmen wir für Sie.
  • Der Hilfsmittellieferant wird sich bei Ihnen melden und Ihnen das Hilfsmittel nach Hause liefern oder Sie holen es sich ab.

Wenn Sie selbst einen Anbieter kontaktieren möchten, finden Sie in unseren Hilfsmittelsuchen die Firmen, die mit der BIG Verträge geschlossen haben. Wichtig für Sie: Nur unsere Vertragspartner dürfen Hilfsmittel an BIG-Versicherte abgeben.

Das kommt auf die Art des Hilfsmittels an:

  • aufsaugende Inkontinenzprodukte (PG 15): Verordnung für ein Jahr
  • Stomaversorgung (PG 29): Verordnung für ein Jahr ab dem 11. Versorgungsmonat
  • Hilfsmittel bei Diabetes (PG 03, 21): Verordnung für ein Jahr

Für diese Produkte kann Ihr Arzt eine Dauerverordnung bis zu einem Jahr ausstellen. Den Versorgungszeitraum gibt er auf dem Rezept an.

  • Suchen Sie einfach nach einem Vertragspartner für aufsaugende Inkontinenzprodukte Suchen Sie einfach nach einem Vertragspartner für aufsaugende Inkontinenzprodukte
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  • Suchen Sie einfach nach einem Vertragspartner für Hilfsmittel bei Diabetes Suchen Sie einfach nach einem Vertragspartner für Hilfsmittel bei Diabetes
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Das kommt auf die Art des Hilfsmittels an.

Es gibt viele Hilfsmittel, die Sie unkompliziert, zügig und ohne vorherige Genehmigung durch die BIG bekommen. Dazu gehören zum Beispiel:

Einlagen, Kompressionsartikel, Milchpumpen, Inhalationshilfen, Bandagen

Entweder Sie senden uns in diesen Fällen ein Rezept zu und wir bestellen die Hilfsmittel für Sie oder Sie wählen in unserer Vertragspartnersuche einen passenden Anbieter aus und bestellen selbst.

Auch im Notfall bekommen Sie z. B. Unterarmgehstützen, Orthesen oder Rippenbruchbandagen in der Arztpraxis, ohne dass die BIG diese Hilfsmittel genehmigen muss.

In einigen anderen Fällen muss die BIG für Sie prüfen, ob das verschriebene Hilfsmittel wirtschaftlich und zweckmäßig ist und dem allgemeinen Stand der Medizin entspricht. Die Voraussetzungen dafür legt der Gesetzgeber fest.

Wir melden uns direkt bei Ihnen, wenn Sie uns ein Rezept für ein Hilfsmittel zugeschickt haben. Manchmal kann es etwas länger dauern, weil wir den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten müssen. Sie können damit rechnen, dass wir Ihnen innerhalb von spätestens drei Wochen (bzw. fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet wird) sagen, ob Ihr Hilfsmittel genehmigt wird oder nicht.

Übrigens: Nach dem Patientenrechtegesetz haben Sie darauf einen gesetzlichen Anspruch. Das Gesetz regelt, dass die Krankenkassen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden müssen.

Die BIG schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in der Regel ein, wenn eine komplexe und umfangreiche Hilfsmittelversorgung nötig ist.

Der MDK prüft, ob das Hilfsmittel medizinisch notwendig und zweckmäßig ist sowie dem allgemeinen Stand der Medizin entspricht.

Wenn Sie langfristig Hilfsmittel brauchen, kann die BIG den MDK beauftragen, Ihre Versorgungssituation zu analysieren und wenn nötig anzupassen.

Wir informieren Sie darüber, wenn das bei Ihnen der Fall ist.

Die BIG hat Verträge mit Hilfsmittelanbietern geschlossen. Nur bei diesen Vertragspartnern übernehmen wir die Kosten.

Sie suchen einen Anbieter? Den finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.

Sie können frei wählen, bei welchem Vertragspartner Sie bestellen möchten.

Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.

Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Dann übernehmen wir. Der Hilfsmittellieferant wird sich bei Ihnen melden und Ihnen das Hilfsmittel nach Hause liefern – oder Sie holen es sich ab.

Die BIG muss als gesetzliche Krankenkasse Verträge mit Hilfsmittelanbietern schließen. Das ist im Gesetz so festgelegt und soll helfen, die Kosten für die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten im Rahmen zu halten.

Für welche Hilfsmittel die BIG Verträge geschlossen hat und bei welchem Anbieter Sie Ihr Hilfsmittel bekommen, erfahren Sie über die Vertragspartnersuche.

Die BIG zahlt die Kosten grundsätzlich nur bei Vertragspartnern. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen Sie auch zu anderen Hilfsmittelanbietern gehen können:

  • Die BIG hat für Ihr benötigtes Hilfsmittel keinen Vertrag. Dann wenden Sie sich bitte an einen Hilfsmittelanbieter Ihrer Wahl. Dieser reicht einen Kostenvoranschlag bei der BIG ein.
  • Der BIG-Vertragspartner ist zu weit weg und Ihr Hilfsmittel muss häufig gewartet oder angepasst werden. In diesen Fällen melden Sie sich bitte direkt bei uns.

Suchen Sie bequem online in unserer Vertragspartnersuche nach einem passenden Anbieter für das von Ihnen benötigte Hilfsmittel.

Sie können uns aber auch gern anrufen und wir helfen Ihnen bei der Suche.

  • Suchen Sie einfach nach einem Vertragspartner für Ihr Hilfsmittel Suchen Sie einfach nach einem Vertragspartner für Ihr Hilfsmittel
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Keine Sorge: Der Hilfsmittelanbieter wird Ihnen ausführlich erklären, was rund um Ihr Hilfsmittel wichtig ist und wie Sie es benutzen sollen. Stellen Sie dort ruhig alle Fragen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Hilfsmittel sachgerecht, pfleglich und schonend behandeln.

Wenden Sie sich dazu immer an den Anbieter, der Ihnen das Hilfsmittel ausgeliefert hat. Er klärt dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Die BIG hat mit ihren Vertragspartnern Preise vereinbart. Der Anbieter rechnet diese Kosten direkt mit der BIG ab. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung.

Nur wenn Sie ein höherwertiges Produkt wünschen, können weitere Kosten für Sie entstehen (eine sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“). Darüber muss Sie der Hilfsmittelanbieter vorab aufklären.

Versicherte ab 18 Jahren zahlen auch zu Hilfsmitteln Zuzahlungen:

  • 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro (nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten)
  • Hilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Inkontinenzprodukte): 10 Prozent des von der BIG gezahlten Betrages bis höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf

Einige unserer Vertragspartner verzichten auf die Zuzahlungen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Anbieter nach. Die Zuzahlung fällt weg, wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind.

  • Weitere Informationen zur Zuzahlungsbefreiung Weitere Informationen zur Zuzahlungsbefreiung
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Wir werden oft gefragt, ob wir Zusatzkosten für ein bessere Aussehen eines Produktes (Design) oder Komfortvorteile für ein Produkt übernehmen. Kosten für diese Gebrauchsvorteile können wir gesetzlich festgelegt nicht übernehmen. Der Anbieter wird Ihnen individuelle Wünsche gern erfüllen, diese Kosten tragen Sie selbst. Hier sind ein paar Beispiele, die über den Anspruch des medizinisch notwendigen hinausgehen.

Wahl der individuellen Farbe bei 
- Kompressionstrümpfe, Rollatoren, Unterarmgehstützen, Rollstühlen

Bedruckte Design für
-Taschen zum Transport von Hilfsmitteln, Okklusionspflaster, Radschutz für Rollstuhlfahrer

Zusatzausrüstung und Funktionen
- Rennreifen oder Taschen für den Rollstuhl, Fernbedienungen
- besondere Gebrauchsvorteile, die ein Hilfsmittel kleiner, schneller, leichter, schöner, leiser werden lassen

Die BIG rechnet die Kosten für Hilfsmittel direkt mit dem Vertragspartner ab. BIG-Versicherte müssen sich an einen dieser Vertragspartner wenden. Sie finden die passenden in unserer Vertragspartnersuche.

Es gibt nur eine Ausnahme, in denen wir Kosten nach dem Kauf erstatten:

  • Wenn Sie den Wahltarif Kostenerstattung gewählt haben (§ 13 Abs. 2 SGB V). In diesem Fall reichen Sie wie gewohnt die Verordnung und die Rechnung über das selbst beschaffte Hilfsmittel zur Kostenerstattung ein.