Pflegerin kämmt Seniorin die Haare

Höhere Pflegeleistungen 2024

Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten ab Januar 2024 höhere Pflegeleistungen und werden finanziell mehr entlastet.

Alle wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Pflegegeld für pflegende Angehörige und Pflegesachleistungen (Zahlung an Pflegedienste) steigen
  • Höherer Zuschlag für die Pflege im Heim bei der vollstationäre Pflege
  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr können sich Angehörige freistellen lassen und erhalten statt Ihrem Gehalt Pflegeunterstützungsgeld

Alle neuen Werte für 2024 im Überblick

Pflegegeld Pflegesachleistungen Zuschlag stationäre Pflege
PG 2: 332 €PG 2: 761 €bis 12 KM: 15%
PG 3: 573 €PG 3: 1.432 €bis 24 KM: 30%
PG 4: 765 €PG 4: 1.778 €bis 36 KM: 50%
PG 5: 947 € PG 5: 2.200 €ab 37. KM: 75%
PG = PflegegradKM = Kalendermonat

Anpassungen bei der Verhinderungspflege

Pflegende Angehörigen von pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten mehr Anspruch auf Verhinderungspflege (VHP):

  • Verlängerung von 6 auf 8 Wochen pro Jahr
  • Wegfall der Vorpflegezeit: Pflegepersonen können die VHP direkt in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung, das Pflegende das pflegebedürftige Kind 6 Monate vor der ersten Verhinderung gepflegt haben müssen, entfällt.
  • Leistungen der Kurzeitpflege können komplett in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden.
  • Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte die Pflege, erfolgt die Abrechnung bis zum 2-fachen Satz des Pflegegeldes anstatt bis zum üblichen 1,5-fachen Satz.

Mehr Transparenz durch Leistungsübersicht

Ab 2024 können Sie sich bei uns eine Übersicht über die Zahlungen an Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste bestellen. Diese Übersicht erhalten Sie dann automatisch 2× (oder 1× halbjährlich) pro Kalenderjahr, bis Sie den Service wieder abbestellen.