Alle wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:
- Pflegegeld für pflegende Angehörige und Pflegesachleistungen (Zahlung an Pflegedienste) steigen
- Höherer Zuschlag für die Pflege im Heim bei der vollstationäre Pflege
- Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr können sich Angehörige freistellen lassen und erhalten statt Ihrem Gehalt Pflegeunterstützungsgeld
Alle neuen Werte für 2024 im Überblick
Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Zuschlag stationäre Pflege |
---|---|---|
PG 2: 332 € | PG 2: 761 € | bis 12 KM: 15% |
PG 3: 573 € | PG 3: 1.432 € | bis 24 KM: 30% |
PG 4: 765 € | PG 4: 1.778 € | bis 36 KM: 50% |
PG 5: 947 € | PG 5: 2.200 € | ab 37. KM: 75% |
PG = Pflegegrad | KM = Kalendermonat |
Anpassungen bei der Verhinderungspflege
Pflegende Angehörigen von pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten mehr Anspruch auf Verhinderungspflege (VHP):
- Verlängerung von 6 auf 8 Wochen pro Jahr
- Wegfall der Vorpflegezeit: Pflegepersonen können die VHP direkt in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung, das Pflegende das pflegebedürftige Kind 6 Monate vor der ersten Verhinderung gepflegt haben müssen, entfällt.
- Leistungen der Kurzeitpflege können komplett in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden.
- Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte die Pflege, erfolgt die Abrechnung bis zum 2-fachen Satz des Pflegegeldes anstatt bis zum üblichen 1,5-fachen Satz.
Mehr Transparenz durch Leistungsübersicht
Ab 2024 können Sie sich bei uns eine Übersicht über die Zahlungen an Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste bestellen. Diese Übersicht erhalten Sie dann automatisch 2× (oder 1× halbjährlich) pro Kalenderjahr, bis Sie den Service wieder abbestellen.