Jahresmeldungen 2024: Abgabefrist bis Mitte Februar 2025

Spätestens am 17. Februar 2025 müssen die Jahresmeldung 2024 zur Sozialversicherung sowie zur Unfallversicherung abgegeben werden. In der Sozialversicherung wird zu letzten Mal die Trennung nach Rechtskreis Ost und West durchgeführt.