Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird dem Koalitionsvertrag zufolge bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat als „Aktivrente“ steuerfrei erhalten können.
Die geplante Regelung wirft noch einige Fragen auf, zumal Fehlanreize und Mitnahmeeffekte bei der Neuregelung ausdrücklich vermieden werden sollen. Deshalb sollen noch insbesondere drei Aspekte intensiver geprüft werden:
- 1 die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente,
- 2 die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und
- 3 die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts, der bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer zum Ansatz kommen würde.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat die Koalitionspläne am 5. Mai 2025 bereits grundsätzlich positiv bewertet. Unternehmen bekämen damit ein attraktives Instrument an die Hand, um gerade schwer ersetzbare Fachkräfte über den Renteneintritt hinaus beschäftigen zu können, und arbeitende Rentner würden finanziell bessergestellt. Hingegen bemängelt der Verband, dass Arbeitnehmer, die nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, gleichwohl erst das gesetzliche Rentenalter erreicht haben müssen, bevor sie von der Steuerfreiheit profitieren können.