Bei der Frage, ob die Formulierung „junges, dynamisches Team“ in einer Stellenanzeige ältere Bewerber diskriminiert, kommt es gemäß einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern auf den Gesamtkontext an (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2023 – 2 Sa 61/23). Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche Formulierung zwar die Vermutung einer Altersdiskriminierung begründen. Trotzdem sind laut LAG „die konkrete textliche Gestaltung sowie die Formulierungen in ihrer Gesamtheit“ entscheidend. Zu berücksichtigen seien die Gesamtformulierung, die Stellung der Formulierung im Anzeigentext, gegebenenfalls enthaltene Zusätze und der Aufbau.
Nach diesen Maßstäben hat das LAG den Satz in einer Stellenanzeige eines Tankstellenbetreibers „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ nicht als Indiz für eine Altersdiskriminierung gewertet und die Entschädigungsklage eines abgelehnten 50-jährigen Bewerbers abgewiesen. Bei der gewählten Formulierung handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um die Darstellung von Anforderungen an einen potenziellen Bewerber, sondern um eine ironische, plakativ gehaltene Beschreibung der zu besetzenden Stelle in ihrem Arbeitsumfeld. Die Gesamtformulierung „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ beschreibe keine ernsthafte, realistische Erwartung an eine Bewerbung, sondern stelle eine werbende Aussage darüber da, was ein Bewerber in seinem Arbeitsumfeld erwarten kann, so das LAG Mecklenburg-Vorpommern.
Dennoch sollten Arbeitgeber bei der Verwendung der Formulierung „junges, dynamisches Team“ in Stellenanzeigen vorsichtig sein. Wenn die konkrete Formulierung bei einem objektiven Leser den Eindruck erweckt, dass Bewerber nur dann in das Team passen, wenn sie selbst ebenfalls „jung und dynamisch“ sind, dann stellt diese Formulierung gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz für eine Altersdiskriminierung dar.