Bis zu den Pfändungsfreibeträgen ist das Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern unpfändbar. Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.402,28 Euro (bisher: 1.330,16 Euro) monatlich. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 527,76 Euro (bisher: 500,62 Euro) für die erste und um jeweils weitere 294,02 Euro (bisher 278,90 Euro) für die zweite bis fünfte Person.