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Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2023

Turnusmäßig werden die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2023 angepasst. Sie stellen sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

Bis zu den Pfändungsfreibeträgen ist das Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern unpfändbar. Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.402,28 Euro (bisher: 1.330,16 Euro) monatlich. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 527,76 Euro (bisher: 500,62 Euro) für die erste und um jeweils weitere 294,02 Euro (bisher 278,90 Euro) für die zweite bis fünfte Person.