Gesetzesänderung: Anspruch auf Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Arbeitnehmerinnen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Bundestag beschlossen und soll zum 1. Juni 2025 in Kraft treten.