AU-Bescheinigung - Übergangsverfahren ab 1. Oktober
Zum 1. Oktober 2021 greift in diesem Zusammenhang ein Übergangsverfahren, das auch Auswirkungen auf Arbeitgeber hat. Arztpraxen können in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin noch die bekannte Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber“ („gelber Schein") ausstellen. Arztpraxen, die bereits an die eAU-Technik angeschlossen sind, werden dem Versicherten als Nachweis für den Arbeitgeber ab 1. Oktober 2021 einen unterschriebenen Papierausdruck aushändigen. Dieser Nachweis ähnelt dem bisherigen Formular, ist aber nicht identisch und nicht gelb.
Arbeitgeber können somit ab dem 1. Oktober 2021 mit zwei unterschiedlichen Dokumenten zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten konfrontiert werden.
Stand 4.10.2021