Unternehmen sollen die Investitionskosten für neu zugelassene, rein elektrisch betriebene und emissionsfreie Fahrzeuge durch die neue Sonderabschreibung schneller steuerlich geltend machen können. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen entsprechende Fahrzeuge – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden können. Voraussetzung: Die Anschaffung erfolgt im Zeitraum zwischen Juli 2024 und Dezember 2028.
Zudem soll der Steuervorteil für reine Elektro-Dienstfahrzeuge erweitert werden. Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil aktuell vergünstigt mit einem Prozent von 25 Prozent des Listenpreises, sofern das Fahrzeug höchstens 70.000 Euro kostet (Bruttolistenpreis) und nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wird bzw. wurde.
Dieser Grenzbetrag war gerade erst mit dem Wachstumschancengesetz von 60.000 auf 70.000 Euro angehoben worden und soll nun auf 95.000 Euro erhöht werden. Die neue Höchstgrenze soll für Firmenwagen gelten, die ab Juli 2024 angeschafft werden bzw. wurden.
Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Regelungen tatsächlich in dieser Form in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufgenommen und verabschiedet werden.