Berufskraftfahrerpauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit
Die sog. Berufskraftfahrerpauschale für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit setzt nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Thüringen neben dem Anspruch auf eine Verpflegungspauschale auch die tatsächliche Übernachtung im Kraftfahrzeug voraus.
