Bescheinigungen für Entsendungen in Abkommensstaaten ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 können Bescheinigungen bei einer Entsendung in einen Abkommensstaat elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal beantragt werden.
Junger Geschäftsmann steht an einem Bürogebäude und arbeitet mit einem Tablet

Für Beschäftigte, die im Rahmen ihres deutschen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland eingesetzt sind, gelten die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unter bestimmten Umständen weiter.

Bei Entsendungen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraumes wird die erforderliche A1-Bescheinigung bereits seit 2019 elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal beantragt.

Daneben gibt es zweiseitige Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten („Abkommensstaaten“) für bestimmte Zweige der Sozialversicherung. Bei Entsendungen in solche Staaten gilt ab dem 1. Januar 2026 ebenfalls der elektronische Beantragungsweg nach § 106c SGB IV. Das bedeutet, auch für diese Entsendungen hat der Arbeitgeber ab Jahresbeginn die Bescheinigungen per Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal zu beantragen.

Gelten die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit während der Entsendung, erhält der Arbeitgeber innerhalb von drei Arbeitstagen von der zuständigen Stelle eine entsprechende elektronische Mitteilung, der die entsprechende Bescheinigung als elektronisches Dokument beiliegt. Der Anhang ist der betroffenen Person vor Abreise unverändert auszuhändigen ist, damit sie während des Auslandseinsatzes einen Nachweis bezüglich ihres Sozialversicherungsschutzes führen kann.

Sind hingegen die Voraussetzungen zur (Weiter-)Geltung der deutschen Rechtsvorschriften nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann die zuständige Stelle eine Bescheinigung nicht oder nicht ohne Einschränkungen ausstellen. Auch hierüber wird der Arbeitgeber elektronisch informiert.