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Besitzstandsregelung für geringfügig Beschäftigte läuft aus

Zum 1. Januar 2024 läuft die Übergangsregelung für Beschäftigte aus, die im Rahmen eines gesetzlichen Bestandsschutzes aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 sozialversicherungspflichtig geblieben sind. Zum 1. Januar 2024 ist eine Ummeldung erforderlich. Betroffene Beschäftigte müssen sich ab diesem Zeitpunkt selbst um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern.