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Besser qualifiziert – besser bezahlt?

Ein Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf eine Gehaltsanpassung, wenn der Arbeitgeber später eingestellten, mit gleichen Aufgaben betrauten Arbeitnehmern ein deutlich höheres Gehalt zahlt und dies mit höherwertigen Berufsabschlüssen oder der größeren Berufserfahrung begründet. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor (Urteil vom 28. Januar 2025, 5 SLa 159/24).