BSG: Krankengeld auch bei verspäteter AU-Meldung

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht für einen Arbeitnehmer auch dann, wenn seine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt verspätet festgestellt worden ist. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden beziehungsweise -erhaltenden zeitlichen Grenzen der Vorlage versucht hat, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts hervor (BSG, Urteil vom 21. September 2023, L 5 KR 40/19).