Mit gesetzlichen Neuregelungen will die Bundesregierung Inklusion fördern und erreichen, dass mehr Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Unter anderem wurde beschlossen, die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keinen einzigen Schwerbehinderten in ihrem Betrieb beschäftigen, von monatlich 360 auf 720 Euro zu verdoppeln. Die höhere Abgabe soll ab 2024 gelten und wäre dann erstmalig zum 31. März 2025 fällig.
Gemäß § 154 SGB IX sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der zu besetzenden Pflichtarbeitsplätze richtet.
Laut neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit kamen im Jahr 2021 nur 39 Prozent der Arbeitgeber, die zur Beschäftigung Schwerbehinderter verpflichtet waren, dieser Pflicht nach. Rund 35 Prozent haben ihre Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote zumindest teilweise erfüllt. Etwa ein Viertel der Unternehmen, die mindestens einen Schwerbehinderten hätten beschäftigen müssen, beschäftigten überhaupt keinen Schwerbehinderten und besetzten somit keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtarbeitsplätze mit einem Schwerbehinderten.