Das Recht auf Ruhezeit
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten nach Arbeitsende eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren. Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt dies auch dann, wenn unmittelbar danach die wöchentliche Ruhezeit folgt. Demnach sind die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechte, die der Arbeitgeber getrennt voneinander gewähren muss.