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Diskriminierung von Teilzeitkräften bei Überstundenzuschlägen

Eine tarifvertragliche Regelung, die für den Anspruch auf Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten – unabhängig von der individuellen Arbeitszeit – voraussetzt, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitmitarbeitern. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20).