Diskriminierung von Teilzeitkräften bei Überstundenzuschlägen
Eine tarifvertragliche Regelung, die für den Anspruch auf Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten – unabhängig von der individuellen Arbeitszeit – voraussetzt, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitmitarbeitern. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20).