Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 1,7 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 242a SGB V steigt ab dem 1. Januar 2023 von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.