Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt deutlich

Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 Prozent.

Für das Jahr 2025 erwartet der Schätzerkreis, der die Empfehlung für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erarbeitet hat, Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 294,7 Mrd. Euro, dabei wurde die vorgesehene Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in 2025 bereits berücksichtigt. Die Einnahmen beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2025 belaufen sich voraussichtlich auf 341,4 Mrd. Euro.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den endgültigen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent für 2025 inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte stellt die höchste Steigerung seit Bestehen des Werts dar.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist für den Beitragszuschuss wichtig, den Arbeitgeber privat krankenversicherten Beschäftigten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze zahlen müssen. Zudem gilt er für Praktikanten mit einem Arbeitsentgelt bis 325,00 EUR monatlich, Menschen mit Behinderung und Personen in Einrichtungen der Lebenshilfe und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 

Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern ist hingegen der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse relevant, den diese selbst festlegt.