Einigung beim Hinweisgeberschutzgesetz

Der Vermittlungsausschuss – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundestag und Bundesrat – hat sich auf Anpassungen bei den Regeln zum besseren Schutz von Whistleblowern verständigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Anpassungen bei den Meldewegen für anonyme Hinweise, beim Anwendungsbereich des Gesetzes sowie hinsichtlich der Bußgeldregelung. Damit ist der Weg frei für ein Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes.