Elternzeit von höherverdienenden Arbeitnehmern

Auch Mitarbeitende, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und aufgrund dessen kranken- und pflegeversicherungsfrei sind, können bis zu drei Jahre lang die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden sind Besonderheiten zu beachten, wenn diese die Elternzeit vollumfänglich in Anspruch nehmen – also während dieser Zeit keiner Teilzeittätigkeit nachgehen.