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Entgelttransparenz: Gesetz verzögert sich, Richtlinie gilt

Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU sieht erhebliche Verschärfungen im Vergleich zum in Deutschland geltenden Entgelttransparenzgesetz vor. Noch wurden die EU-Vorgaben vom deutschen Gesetzgeber jedoch nicht umgesetzt. Trotzdem sollten sich Unternehmen schon jetzt auf die verschärften Regeln vorbereiten.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) hätte eigentlich bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Da bislang aber noch kein Regierungsentwurf zu Änderung des Entgelttransparenzgesetzes vorliegt, wird die Frist nicht eingehalten.

Wesentliche Neuerungen der EU-Richtlinie

Die Richtlinie der EU beinhaltet in einigen Bereichen erhebliche Verschärfungen gegenüber dem in Deutschland geltenden Entgelttransparenzgesetz. Die EU-Richtlinie sieht u.a. vor, dass Bewerber ihr Einstiegsentgelt oder zumindest eine Entgeltspanne erfahren. Zudem schreibt die Richtlinie erweiterte Auskunftsrechte für bereits beschäftigte Arbeitnehmer eines Unternehmens vor. Sie sollen das individuelle Gehalt und die Durchschnittsentgelte vergleichbarer Beschäftigter beim Arbeitgeber erfragen können. Darüber hinaus werden Arbeitgeber zu transparenten, objektiven und geschlechtsneutralen Vergütungssystemen verpflichtet.

EU-Richtlinie wirkt sich bereits aus

Obwohl diese Vorgaben der EU noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden, sollten sich Unternehmen vorbereiten und ihre Vergütungssysteme, Entgeltstrukturen sowie die betrieblichen Prozesse zum Reporting überprüfen und ggf. anpassen. Aufgrund des Vorrangs des EU-Rechts und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung entfaltet die Entgelttransparenzrichtlinie schon jetzt Wirkung für deutsche Unternehmen.

Stand: 18. Juni 2026