Equal pay oder Verhandlungsgeschick?

Frauen mit gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation haben Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die männlichen Arbeitskollegen. Allein ein besseres Verhandlungsgeschick darf keine Rechtfertigung dafür sein, dass unterschiedlich vergütet wird, entschied das Bundesarbeitsgerichts (BAG).