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Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze von 538 auf 556 Euro.
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