Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer das Betriebsgelände verlässt, um eine Pause einzulegen, und dabei vorsätzlich das Zeiterfassungssystem nicht bedient, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen - und zwar dann, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ein schwerer Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber ergibt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 27.1.2023 - 13 Sa 1007/22).