Gehören Zahlungen an die Unterstützungskasse zum Grundlohn?
Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei (§ 3b Abs. 1 EStG). Der BFH hat zur Zusammensetzung des Grundlohns Stellung genommen.